Rechtliche Hinweise zum Immobilienerwerb


Sobald Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden haben, gilt es einige wesentliche Punkte abzuklären. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben.


1. IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) = die spanische Grundsteuer

    • Ist die IBI (jährliche Grundsteuer) bezahlt? Diese Auskunft erhalten wir vom Rathaus bzw. der Grundsteuerstelle.

    • 2. Sind Energiezertifikat und Bewohnbarkeitsbescheinigung vorhanden?
      Wir kümmern uns darum, dass diese Dokumente bis zum Notartermin vorliegen.

3. Überprüfen der Grundbuchdaten

Durch einen Auszug des Grundbuchregisters erhalten wir Auskünfte über den aktuellen Eigentümer und über Belastungen wie zum Beispiel eingetragene Hypotheken, Wegerechte, etc.

4. Rechtsanwalt

Je nach Immobilie ist es unter Umständen empfehlenswert, einen in Mallorca ansässigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wir können Ihnen gerne einen Anwalt mit Erfahrung empfehlen.

5. Vertrag

Nachdem Sie die Immobilie mit privatschriftlichem Kaufvertrag und einer Anzahlung von in der Regel 10% des Gesamtkaufpreises optioniert haben, bereiten wir den Notartermin für Sie vor. Bei dem spanischen Notar wird die notarielle Kaufurkunde unterzeichnet und der Restbetrag bezahlt.
Wir vergewissern uns für Sie, dass der Verkäufer die Immobilie frei von Belastungen, Mietern, etc. übergibt. Beide Parteien oder deren notariell bevollmächtigte Vertreter müssen ihre Unterschrift vor dem Notar leisten. Danach kann der Eigentumsübergang im Grundbuch vermerkt werden. Sie benötigen in jedem Fall eine spanische Steuernummer (NIE), die Sie jederzeit beantragen können, spätestens für den Eintrag im Grundbuch muss sie aber vorgelegt werden.


6. Finanzierung

Möchten Sie eine Bankfinanzierung? Gerne organisieren wir einen Termin für die Erstellung eines Wertgutachtens und einen Beratungstermin bei der Bank.


7. Kosten und Steuern:

Laut spanischem Gesetz gehen zu Lasten des Käufers:
a, Grunderwerbssteuer (MwSt. + Stempelsteuer, wenn ein Bauunternehmer verkauft)
b, Gebühren für die Grundbucheintragung
c, die Gebühren des Notars und ggf. des Steuerberaters.
Zu Lasten des Verkäufers gehen:
a, Die gemeindliche Wertzuwachssteuer, die sich aus dem Wertzuwachs des Kastasterwertes des Grundstückes berechnet.
b, Alle Kosten, die durch eventuell erforderliche Löschungen alter Hypotheken und Belastungen anfallen.